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   LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22   

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LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22 (https://dejure.org/2022,21269)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2022 - 3 Sa 48/22 (https://dejure.org/2022,21269)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2022 - 3 Sa 48/22 (https://dejure.org/2022,21269)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Der Feststellungsantrag ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., etwa BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20, Rn. 11 - 14) zulässig, insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse.

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, 24.02.2021, 4 AZR 269/20, Rn. 17; ausf. zum insoweit inhaltsgleichen § 12 TV-L BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20, Rn. 27 ff. mwN.).

    Insoweit unterscheidet sich die Tätigkeit der Klägerin aus Sicht der Kammer von der Tätigkeit der Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten, bei denen erst die vollständige Bearbeitung der Aktenvorgänge zu einem Arbeitsergebnis im Tarifsinn führt (vgl. dazu BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20, Rn. 60 f.).

  • ArbG Dortmund, 25.11.2021 - 6 Ca 1916/21
    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.11.2021, 6 Ca 1916/21 wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.11.2021, 6 Ca 1916/21 abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie ab dem 01.01.2017 nach der Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA zu vergüten und die jeweiligen Bruttonachzahlungsbeträge ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Mithin dienen im Verwaltungsverfahren Erstentscheidung einerseits und Bearbeitung im Rahmen eingelegter Widersprüche andererseits jeweils unterschiedlichen Arbeitsergebnissen mit der Folge, dass es sich jedenfalls grundsätzlich - und so auch hier - um abweichende Arbeitsvorgänge im tariflichen Sinn handelt (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 19 zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII und zur Rücknahme von Verwaltungsakten; Urteil vom 16.05.2013, 4 AZR 445/11, Rn. 18 zur Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens und der Betreuung der sozialgerichtlichen Verfahren als rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheiten und Urteil vom 12.05.2004, 4 AZR 371/03, Rn. 26 zum eigenständigen Arbeitsergebnis der materiell rechtlichen Prüfung der Voraussetzungen eines Rückersatzanspruchs und seiner gerichtlichen Verfolgung).
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, 24.02.2021, 4 AZR 269/20, Rn. 17; ausf. zum insoweit inhaltsgleichen § 12 TV-L BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20, Rn. 27 ff. mwN.).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Mithin dienen im Verwaltungsverfahren Erstentscheidung einerseits und Bearbeitung im Rahmen eingelegter Widersprüche andererseits jeweils unterschiedlichen Arbeitsergebnissen mit der Folge, dass es sich jedenfalls grundsätzlich - und so auch hier - um abweichende Arbeitsvorgänge im tariflichen Sinn handelt (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 19 zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII und zur Rücknahme von Verwaltungsakten; Urteil vom 16.05.2013, 4 AZR 445/11, Rn. 18 zur Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens und der Betreuung der sozialgerichtlichen Verfahren als rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheiten und Urteil vom 12.05.2004, 4 AZR 371/03, Rn. 26 zum eigenständigen Arbeitsergebnis der materiell rechtlichen Prüfung der Voraussetzungen eines Rückersatzanspruchs und seiner gerichtlichen Verfolgung).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Mithin dienen im Verwaltungsverfahren Erstentscheidung einerseits und Bearbeitung im Rahmen eingelegter Widersprüche andererseits jeweils unterschiedlichen Arbeitsergebnissen mit der Folge, dass es sich jedenfalls grundsätzlich - und so auch hier - um abweichende Arbeitsvorgänge im tariflichen Sinn handelt (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 19 zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII und zur Rücknahme von Verwaltungsakten; Urteil vom 16.05.2013, 4 AZR 445/11, Rn. 18 zur Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens und der Betreuung der sozialgerichtlichen Verfahren als rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheiten und Urteil vom 12.05.2004, 4 AZR 371/03, Rn. 26 zum eigenständigen Arbeitsergebnis der materiell rechtlichen Prüfung der Voraussetzungen eines Rückersatzanspruchs und seiner gerichtlichen Verfolgung).
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
    Für die Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA bildet § 29c TVÜ-VKA damit eine Spezialregelung, die insoweit § 29a TVÜ-VKA vorgeht (vgl. BAG, 28.02.2018, 4 AZR 816/16, Rn. 20 zum TVöD/Bund; Spelge, ZTR 2020, 389, Ziffer 5.2.4.2).
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